DIESE TEILNAHMEBEDINGUNGEN FÜR DIE LANDS’ END CREATOR COMMUNITY (DIE
„BEDINGUNGEN“) SIND EIN VERTRAG. BITTE LESEN SIE SIE VOR DER TEILNAHME
SORGFÄLTIG. SIE REGELN UNTER ANDEREM DIE TEILNAHME AM PROGRAMM,
FREISTELLUNGSVERPFLICHTUNGEN GEGENÜBER DEN NACHSTEHEND DEFINIERTEN
FREIGESTELLTEN PARTEIEN, HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN SOWIE DAS AUF
STREITIGKEITEN ANWENDBARE RECHT UND DEN GERICHTSSTAND.
ÜBERBLICK
Das Programm „LANDS’ END CREATOR COMMUNITY“ (das „Programm“) wird von
LANDS’ END („LANDS’ END“, „wir“ oder „uns“) angeboten und von oder
über LoudCrowd Inc. und Tremendous, LLC verwaltet. Das Programm bietet
teilnahmeberechtigten Fans von LANDS’ END (jeweils „Teilnehmende“ oder
„Sie“) die Möglichkeit, Provisionen, besondere Rabatte, kostenlose
Produkte von LANDS’ END und/oder andere Vorteile (zusammen „Prämien“)
zu erhalten, indem sie im Rahmen des Programms einen LANDS’ END
Storefront einrichten und Produkte von LANDS’ END gegenüber ihren
Followern in sozialen Medien bewerben.
Mit der Bewerbung um Aufnahme in das Programm stimmen Sie diesen
Bedingungen und den Entscheidungen von LANDS’ END vollständig und
vorbehaltlos zu. Die Erhebung und Nutzung Ihrer Daten richtet sich
nach der
Datenschutzrichtlinie von LANDS’ END. Ihr Programmkonto wird von LoudCrowd betrieben;
sämtliche Zahlungen erfolgen über Tremendous. Mit Ihrer Bewerbung und,
bei Annahme, mit der Einrichtung Ihres Storefront stimmen Sie außerdem
den Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien von LoudCrowd sowie
von Tremendous zu.
TEILNAHMEBERECHTIGUNG
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen mit rechtmäßigem Wohnsitz
in Deutschland (das „Gebiet“), die mindestens 18 Jahre alt sind und
auf einem einzelnen Social-Media-Konto („Social Account“) bei
Instagram oder TikTok eine echte Followerschaft haben. Das Konto muss
die von LANDS’ END nach eigenem Ermessen jeweils festgelegten
Mindestanforderungen an Followerzahl und sonstige Eignungskriterien
erfüllen.
Die Aufnahme erfolgt anhand dieser Kriterien, der Übereinstimmung der
Inhalte des Social Accounts mit der Markenästhetik von LANDS’ END
sowie weiterer von LANDS’ END nach eigenem Ermessen bestimmter
Kriterien. Die Bewertung einer Bewerbung durch LANDS’ END ist
abschließend.
Juristische Personen sind nicht teilnahmeberechtigt und können keine
von ihren Beschäftigten erworbenen Prämien beanspruchen. Ebenfalls
ausgeschlossen sind Beschäftigte, Organmitglieder, Beauftragte und
Vertreter von LANDS’ END, deren Werbe- und Promotionsagenturen sowie
sonstige Unternehmen, die an Konzeption, Bewerbung, Marketing,
Verwaltung oder Durchführung des Programms beteiligt sind,
einschließlich ihrer jeweiligen Mutter-, Tochter- und verbundenen
Unternehmen (zusammen die „freigestellten Parteien“). Das Programm
steht ausschließlich Personen mit Wohnsitz in Deutschland offen und
gilt nicht, soweit es gesetzlich unzulässig ist.
BEWERBUNG FÜR DAS PROGRAMM
Interessierte müssen die von LANDS’ END benannte Bewerbungsseite
besuchen und das Formular vollständig ausfüllen. Nach der Zulassung
erhalten sie Informationen zur Einrichtung ihres Kontos für die LANDS’
END CREATOR COMMUNITY sowie der personalisierten LANDS’ END
Produktübersichtsseite auf LANDSEND.DE (der „Storefront“).
Mit der Bewerbung erklären Sie sich damit einverstanden, unter der für
das Programm registrierten E-Mail-Adresse programmbezogene
Mitteilungen von LANDS’ END zu erhalten.
ERWERB VON PRÄMIEN; PROGRAMMAKTIVITÄTEN
Teilnehmende können im Rahmen des Programms Prämien erhalten, darunter
Provisionen auf qualifizierende Käufe. Die jeweils aktuellen Prämien
und Programmdetails ergeben sich aus Anlage B beziehungsweise aus den
gesondert mitgeteilten Programminformationen. LANDS’ END kann nach
eigenem Ermessen jederzeit zusätzliche Bonusprämien anbieten. Für
diese gelten die jeweils bei ihrer Ausgabe mitgeteilten Bedingungen;
sie müssen nicht allen Teilnehmenden offenstehen. Aktivitäten vor der
Aufnahme in das Programm sind nicht prämienberechtigt.
Provisionsberechnung. Damit eine Provision entstehen
kann, muss eine dritte Person über Ihren Storefront bei LANDSEND.DE
einkaufen und innerhalb von 30 Tagen nach dem Besuch Ihres Storefront
teilnahmeberechtigte Ware im Sinne von Anlage B kaufen, ohne
zwischenzeitlich den Storefront einer anderen teilnehmenden Person
besucht zu haben. Für eigene Einkäufe erhalten Sie keine Provision.
Die Provision entspricht dem am Entstehungstag geltenden
Provisionssatz multipliziert mit dem Nettoumsatz. „Nettoumsatz“ ist
der von LANDS’ END für teilnahmeberechtigte Ware tatsächlich
vereinnahmte Betrag nach Abzug sämtlicher Rabatte, Retouren, Steuern
oder sonstiger staatlicher Abgaben sowie Versand-, Bearbeitungs-,
Lieferzuschlags- und Abwicklungskosten. Gelten für unterschiedliche
Produktkategorien unterschiedliche Sätze, wird für jede Kategorie der
jeweils anwendbare Satz zugrunde gelegt.
Wurde Ihre Teilnahme vor dem Entstehungstag beendet oder ausgesetzt,
entsteht keine Provision, auch wenn der ansonsten
provisionsberechtigte Kauf vor Wirksamwerden der Beendigung oder
Aussetzung erfolgt ist.
Einbehalt, Widerruf und Rückforderung von Provisionen.
LANDS’ END kann nach eigenem Ermessen Provisionen oder andere Prämien
einbehalten, kürzen, stornieren, widerrufen oder zurückfordern, auch
wenn sie bereits entstanden, gutgeschrieben oder ausgezahlt wurden,
wenn der zugrunde liegende Umsatz oder die Aktivität: (i) auf einer
unbefugten Verbreitung, Weitergabe oder Veröffentlichung eines
Rabatt-, Aktions- oder Empfehlungscodes beruht, einschließlich der
Veröffentlichung auf Gutschein-, Deal- oder Drittanbieter-Websites;
(ii) ganz oder teilweise durch bezahlte Werbung,
Suchmaschinenmarketing, Gebote auf Marken oder Suchbegriffe von LANDS’
END oder andere nicht schriftlich genehmigte bezahlte Platzierungen
generiert wurde; (iii) Eigenkäufe, betrügerische, fingierte,
incentivierte oder sonst nicht ernsthafte Transaktionen oder später
stornierte, zurückgegebene, erstattete, rückbelastete oder unbezahlte
Bestellungen umfasst; oder (iv) gegen diese Bedingungen, die
Anforderungen oder geltendes Recht verstößt. Bereits gezahlte Beträge
sind auf Aufforderung unverzüglich zurückzuzahlen; LANDS’ END kann sie
mit künftigen Prämien verrechnen. Entscheidungen nach diesem Absatz
sind abschließend und bindend.
Sonstige Prämien. Andere Prämien entstehen
entsprechend Anlage B oder den für die jeweilige Bonusprämie geltenden
Bedingungen.
Entstehungstag. Prämien gelten als erworben, sobald
LANDS’ END sie bestätigt. Provisionen gelten am Tag nach Ablauf der
jeweils maßgeblichen Rückgabefrist als erworben („Entstehungstag“).
Beispiel: Wird eine Bonusprämie für fünf regelkonforme Beiträge pro
Monat angeboten und werden im April fünf Beiträge veröffentlicht, kann
LANDS’ END die Zielerreichung im Mai bestätigen; die Auszahlung
erfolgt dann nach Maßgabe des folgenden Absatzes am ersten
Geschäftstag im Juni.
Zahlungen. Die Auszahlung sämtlicher im Vormonat
erworbener Prämien erfolgt am ersten Geschäftstag eines Monats über
Tremendous. Sie erhalten von Tremendous per E-Mail einen Link, über
den Sie die Auszahlungsart festlegen. LANDS’ END haftet nicht dafür,
dass Sie eine Zahlung bei Tremendous nicht abrufen können oder dass
der Abruflink unbefugt verwendet wird. Mit der Weiterleitung der
Zahlung an LoudCrowd oder Tremendous erfüllt LANDS’ END seine
Zahlungsverpflichtung vollständig; Ansprüche auf unmittelbare
Auszahlung gegen LANDS’ END sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich
zulässig.
Tremendous kann die Frist für den Abruf einer Zahlung begrenzen. Bei
Fragen gelten die Bedingungen von Tremendous beziehungsweise ist
Tremendous zu kontaktieren.
PFLICHTEN DER TEILNEHMENDEN UND COMPLIANCE
Teilnehmende müssen einen Storefront einrichten und pflegen, Produkte
von LANDS’ END und den Storefront über ihre Social Accounts bewerben
und von dort Traffic zum Storefront führen. Sie tragen die alleinige
Verantwortung für sämtliche Inhalte auf ihren Social Accounts,
insbesondere für Richtigkeit, Aktualität und Angemessenheit der
Materialien.
Da Preise und Produktverfügbarkeit schwanken können, dürfen
Materialien keine Preisangaben enthalten.
Produkte, die für die Erstellung der Materialien verwendet werden,
sowie damit verbundene Fahrtkosten tragen die Teilnehmenden selbst.
Eine Erstattung erfolgt nicht. LANDS’ END kann nach eigenem Ermessen
gelegentlich Produkte schenken.
Sie sind allein dafür verantwortlich, Ihre E-Mail-Adresse, Ihr
Passwort und andere Kontokennungen für Ihr Creator-Community- und
Tremendous-Konto richtig und vertraulich zu halten, den Zugriff auf
Ihre Geräte zu beschränken und sämtliche Aktivitäten unter diesen
Konten zu verantworten.
Sie müssen jederzeit diese Bedingungen, den aktuellen Style Guide der
LANDS’ END CREATOR COMMUNITY, die Richtlinien in Anlage A, das Gesetz
gegen den unlauteren Wettbewerb, die Vorgaben des Deutschen Werberats
und der European Advertising Standards Alliance (EASA) zu Empfehlungen
in sozialen Medien sowie die Richtlinien und Nutzungsbedingungen der
jeweils verwendeten Plattform einhalten (zusammen die
„Anforderungen“). Bei Widersprüchen gilt die strengste Anforderung.
Insbesondere müssen Teilnehmende:
-
die wesentliche Verbindung zu LANDS’ END bei jedem Beitrag klar und
gut sichtbar offenlegen, etwa durch #Werbung oder #Anzeige in
lesbarer Schrift und angemessener Größe am Anfang des Beitrags sowie
nach Maßgabe von Anlage A;
-
LANDS’ END, seine Geschäftstätigkeit, Produkte oder Marken sowie konkurrierende Marken, Produkte oder Dienstleistungen nicht diffamieren, falsch darstellen oder herabsetzen;
-
LANDS’ END positiv darstellen und die Ausrichtung der Social Accounts an der Markenästhetik von LANDS’ END aufrechterhalten;
-
keine unwahren, irreführenden oder täuschenden Aussagen über LANDS’ END, seine Geschäftstätigkeit oder Produkte treffen und nichts behaupten, was LANDS’ END selbst nicht behaupten dürfte;
-
keine vertraulichen Informationen von LANDS’ END weitergeben;
- den Social-Media-Konten von LANDS’ END folgen;
- Marken, Logos, Kennzeichen, Slogans, urheberrechtlich geschützte Werke und andere Schutzrechte von LANDS’ END („LANDS’ END IP“) nicht auf eigenen Websites, in Domainnamen, als Keywords für bezahlte Suchanzeigen oder anderweitig verwenden, soweit dies nicht ausdrücklich nach diesen Bedingungen gestattet ist.
Die Materialien und alle sonstigen Aktivitäten im Zusammenhang mit dem
Programm müssen außerdem:
-
nur die teilnehmende Person zeigen; andere Personen dürfen nur
gezeigt werden, wenn sie mindestens 18 Jahre alt sind, ihren
rechtmäßigen Wohnsitz in Deutschland haben und der Darstellung sowie
der nachstehenden Lizenzierung zugestimmt haben („zulässige
Dritte“);
-
die teilnehmende Person und/oder zulässige Dritte beim Tragen von
LANDS’ END Produkten zeigen;
- keine Preisangaben von LANDS’ END enthalten;
-
@LANDSENDEUROPE in Bildunterschriften markieren und erwähnen, bei Instagram
beispielsweise innerhalb der ersten drei Zeilen oder als Einblendung
in einer Story;
-
keine konkurrierende Marke markieren, erwähnen, darstellen oder auf
sie Bezug nehmen;
-
die tatsächlichen und ehrlichen Ansichten, Erkenntnisse,
Überzeugungen oder Erfahrungen der teilnehmenden Person wiedergeben;
-
eigene Originalarbeiten sein und keine Urheber-, Marken-,
Persönlichkeits-, Datenschutz- oder sonstigen Rechte verletzen;
- nicht durch künstliche Intelligenz erzeugt worden sein;
-
keine obszönen, pornografischen, vulgären, gefährlichen oder sonst
unangemessenen Inhalte sowie keine Inhalte zu Alkohol, Drogen, Tabak
oder Waffen enthalten;
-
keine Diskriminierung, Bigotterie, rassistischen Hass, Belästigung
oder Schädigung von Personen oder Gruppen fördern;
-
keine herabsetzenden, verleumderischen, bedrohlichen,
missbräuchlichen, täuschenden, betrügerischen, die Privatsphäre
verletzenden oder sonst rechtswidrigen bzw. unangemessenen Inhalte
enthalten;
-
keine unbefugte oder unerwünschte Werbung, Spam, Kettenbriefe oder
Umfragen darstellen;
-
keine Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Kreditkartennummer
oder sonstige besonders persönliche oder zur Verfolgung,
Kontaktaufnahme oder Identitätsübernahme geeignete Information einer
anderen Person offenlegen;
-
keine Person oder Organisation, insbesondere keine Beschäftigten
oder Vertreter von LANDS’ END, imitieren.
Die vorstehenden Anforderungen zu rechtswidrigen, schädlichen,
unangemessenen, unerwünschten oder täuschenden Inhalten gelten auch
für sonstige Inhalte auf den Social Accounts der Teilnehmenden,
unabhängig davon, ob diese im Zusammenhang mit dem Programm
veröffentlicht werden.
EINRÄUMUNG VON NUTZUNGSRECHTEN AN DEN MATERIALIEN
Die teilnehmende Person räumt LANDS’ END, seinen Mutter-, Tochter- und
verbundenen Unternehmen sowie von LANDS’ END autorisierten Dritten
(die „LANDS’ END Parteien“) eine nicht ausschließliche, zeitlich
unbeschränkte, weltweite, unentgeltliche und unwiderrufliche Lizenz
ein, die Materialien ganz oder teilweise in allen gegenwärtig
bekannten oder künftig entwickelten Medien zu nutzen, zu ändern,
darzustellen, vorzuführen, erneut zu veröffentlichen, zu verlinken und
zu publizieren, insbesondere auf Websites, Social-Media-Seiten sowie
in digitalem und gedrucktem Marketing von LANDS’ END. Die Lizenz
umfasst außerdem Namen, Bild, Stimme, Erscheinungsbild,
Social-Media-Handles und sonstige Persönlichkeitsmerkmale („Persona“)
in Verbindung mit den Materialien. Soweit gesetzlich zulässig,
verzichten Sie auf Urheberpersönlichkeitsrechte und stellen sicher,
dass weitere an der Erstellung beteiligte Personen entsprechende
schriftliche Erklärungen abgeben. LANDS’ END ist nicht zur Nutzung
verpflichtet. Bei einer Nutzung besteht grundsätzlich kein Anspruch
auf vorherige Mitteilung, Prüfung, Zustimmung oder zusätzliche
Vergütung. LANDS’ END kann nach eigenem Ermessen informieren oder
Bonusprämien gewähren. Nach Ende der Teilnahme besteht keine
Verpflichtung, Veröffentlichungen mit Materialien oder Persona zu
entfernen.
ZUSICHERUNGEN UND GEWÄHRLEISTUNGEN GEGENÜBER LANDS’ END
Sie sichern zu und gewährleisten, dass: (i) Sie alleinige Urheberin
beziehungsweise alleiniger Urheber sämtlicher im Rahmen des Programms
erstellten und verwendeten Inhalte, Bilder, Videos, Texte und
Fotografien („Materialien“) sind oder sämtliche erforderlichen Rechte
besitzen und die in diesen Bedingungen vorgesehenen Lizenzen erteilen
dürfen; auf Verlangen legen Sie Nachweise vor; (ii) Sie zum Abschluss
dieser Vereinbarung berechtigt sind; (iii) die Teilnahme keine
anderweitige Vereinbarung oder Verpflichtung verletzt; und (iv) die
Materialien keine Rechte Dritter verletzen und alle anwendbaren
Gesetze, Vorschriften und Anforderungen einhalten.
FREISTELLUNG
Soweit gesetzlich zulässig, stellen Teilnehmende die freigestellten
Parteien von sämtlichen Verlusten, Schäden, Urteilen,
Verbindlichkeiten, Ansprüchen, Forderungen, Kosten, Untersuchungen,
Vergleichen und Aufwendungen frei, die unmittelbar oder mittelbar
entstehen aus oder zusammenhängen mit: (a) der Teilnahme,
einschließlich Nutzung von Produkten oder Prämien und damit
verbundenen Tätigkeiten; (b) einem tatsächlichen oder angekündigten
Verstoß gegen diese Bedingungen; (c) einem Verstoß gegen Gesetze,
Regeln, Vorschriften, Kodizes, Satzungen, Verordnungen oder
behördliche Anordnungen; (d) falschen Angaben; oder (e) einer nach
diesen Bedingungen zulässigen Nutzung von Informationen, Persona oder
Materialien durch die freigestellten Parteien. Sie unterstützen die
Verteidigung gegen Ansprüche umfassend. Die freigestellten Parteien
können die ausschließliche Verteidigung und Kontrolle übernehmen.
Vergleiche dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung eines
hierzu befugten Mitarbeitenden geschlossen werden. Diese Regelung gilt
über die Beendigung hinaus.
RECHTE AN DER LANDS’ END IP
Im Verhältnis zwischen den Teilnehmenden und LANDS’ END verbleiben
sämtliche Rechte, Titel und Ansprüche an der LANDS’ END IP bei LANDS’
END. Dies umfasst insbesondere Urheber-, Marken-, Patent-,
Geschäftsgeheimnis-, Persönlichkeits-, Vertrags- und Lizenzrechte,
Goodwill sowie alle sonstigen bestehenden oder künftig entstehenden
Schutzrechte einschließlich Verlängerungen und Erneuerungen,
unabhängig davon, nach welchem Recht sie entstehen.
VERTRAULICHKEIT
Teilnehmende können durch ihre Teilnahme nicht öffentliche
Informationen über die Geschäftstätigkeit von LANDS’ END erhalten,
insbesondere zu bevorstehenden Verkaufsaktionen und Produkten,
künftigen Produktpreisen, Finanzinformationen sowie Kundinnen und
Kunden und deren Käufen („vertrauliche Informationen“). Diese dürfen
ausschließlich zur Erfüllung der Pflichten aus diesen Bedingungen
verwendet werden. Ausgenommen sind Informationen, die (a) rechtmäßig
bereits bekannt oder unabhängig entwickelt wurden, (b) in
veröffentlichten Materialien offengelegt sind, (c) allgemein
öffentlich bekannt sind oder (d) rechtmäßig von Dritten ohne
Geheimhaltungspflicht erlangt wurden. Vertrauliche Informationen
dürfen auf vertraulicher Basis an Steuer- oder Rechtsberatende
weitergegeben werden. Eine Offenlegung aufgrund wirksamer
gerichtlicher oder behördlicher Anordnung beziehungsweise gesetzlicher
Verpflichtung ist zulässig, sofern LANDS’ END vorher informiert wird
und angemessen Gelegenheit erhält, der Offenlegung entgegenzutreten.
ÄNDERUNG ODER BEENDIGUNG DES PROGRAMMS BZW. DER BEDINGUNGEN;
AUSSETZUNG ODER BEENDIGUNG DER TEILNAHME ODER VON PRÄMIEN
LANDS’ END kann diese Bedingungen, das Programm oder einzelne Elemente
jederzeit und aus beliebigem Grund ändern oder beenden. Über
wesentliche Änderungen wird per E-Mail an die mit dem Programmkonto
verknüpfte Adresse oder auf andere gesetzlich zulässige Weise
informiert. Aktualisierte Bedingungen gelten ab Veröffentlichung oder
ab einem später von LANDS’ END angegebenen Zeitpunkt. Bei Beendigung
des Programms werden Prämien, die vor dem Wirksamkeitsdatum noch nicht
entstanden sind, nicht ausgezahlt.
Wer die Voraussetzungen einer Programmstufe nicht mehr erfüllt, kann
automatisch in die passende Stufe zurückgestuft werden. LANDS’ END
kann Personen, die drei oder mehr aufeinanderfolgende Monate inaktiv
sind, aussetzen, zurückstufen oder ausschließen. „Inaktiv“ bedeutet,
dass in dem betreffenden Monat keine qualifizierenden Verkäufe erfolgt
sind. Vor einer Beendigung wegen Inaktivität wird eine Frist von 30
Tagen zur Abhilfe eingeräumt. Ist eine Abhilfe voraussichtlich nicht
möglich, kann über die im Abschnitt „Kontakt“ genannten Angaben eine
Verlängerung beantragt werden. Entscheidungen darüber liegen im
alleinigen Ermessen von LANDS’ END.
LANDS’ END kann die Teilnahme nach eigenem Ermessen mit oder ohne
vorherige Mitteilung und Abhilfemöglichkeit aussetzen oder beenden und
Prämien einbehalten, wenn ein Verstoß gegen diese Bedingungen oder
geltendes Recht oder eine Schädigung der Interessen von LANDS’ END
angenommen wird. Dazu zählen insbesondere: (i) betrügerische
Teilnahme, Bots, künstliche Intelligenz bei Programmaktivitäten oder
gekaufte Follower; (ii) Verstöße gegen Teilnahmebedingungen; (iii)
falsche Angaben; und (iv) Handlungen, die nach Einschätzung von LANDS’
END LANDS’ END oder die teilnehmende Person öffentlich in Verruf
bringen, die Allgemeinheit beleidigen oder LANDS’ END, seinen
Produkten oder Dienstleistungen schaden können. LANDS’ END kann
administrative oder rechtliche Schritte einleiten.
Sie erkennen die abschließenden und bindenden Entscheidungen von
LANDS’ END zu Programm, Teilnahme, Missbrauch, Betrug, Aussetzung,
Beendigung und Einbehalt von Prämien an, soweit gesetzlich zulässig.
Sind Sie mit den Bedingungen oder Änderungen nicht einverstanden oder
mit dem Programm unzufrieden, besteht Ihr Rechtsbehelf darin, die
Teilnahme unverzüglich zu beenden.
HAFTUNGSAUSSCHLUSS UND HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
Soweit gesetzlich zulässig, erfolgt die Teilnahme auf eigenes Risiko.
Die LANDS’ END Parteien haften nicht für Verluste, Verletzungen oder
mittelbare, beiläufig entstandene, Folge- oder besondere Schäden aus
der Teilnahme, Programmaktivitäten, Erstellung von Materialien,
Einlösung oder Nutzung von Prämien oder Maßnahmen aufgrund von
Programminformationen. Teilnehmende verzichten insoweit auf Ansprüche
gegen die LANDS’ END Parteien und deren Beauftragte, Vertreter oder
Lizenzgeber.
Keine freigestellte Partei haftet für Fehler, Auslassungen,
Unterbrechungen, Defekte oder Verzögerungen bei Übertragung,
Bestellabwicklung oder Kommunikation, technische oder mechanische
Störungen, Fehler in Bedingungen oder Programmmaterialien, menschliche
Bearbeitungsfehler, Ausfälle elektronischer Geräte, Hardware oder
Software, Schäden an Geräten oder unrichtige Informationen, unabhängig
davon, ob diese durch Technik, Programmierung, menschliches Versagen
oder andere Ursachen entstanden sind.
Soweit gesetzlich zulässig, werden Programm und Vorteile ohne
Zusicherungen „wie besehen“, „wie verfügbar“ und „mit allen Fehlern“
bereitgestellt. Es wird insbesondere nicht gewährleistet, dass das
Programm unterbrechungsfrei, rechtzeitig oder fehlerfrei funktioniert
oder bestimmte Ergebnisse erzielt. Der alleinige Rechtsbehelf bei
Unzufriedenheit besteht in der Beendigung der Teilnahme. Eine in der
Ausgangsvorlage vorgesehene pauschale Gesamthaftungsobergrenze sowie
dort enthaltene Bezugnahmen auf englisches Recht sind für Deutschland
vor Veröffentlichung zwingend juristisch zu prüfen. Unberührt bleiben
gesetzlich nicht ausschließbare Haftungstatbestände, insbesondere für
Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder
Gesundheit sowie zwingende Verbraucherrechte.
LANDS’ END schließt, soweit gesetzlich zulässig, ausdrückliche und
stillschweigende Gewährleistungen aus, insbesondere zur
Marktgängigkeit und Eignung für einen bestimmten Zweck. Mündliche oder
schriftliche Auskünfte im Zusammenhang mit dem Programm begründen
keine nicht ausdrücklich geregelte Gewährleistung.
MITTEILUNGEN
Mitteilungen zum Programm können nach Ermessen von LANDS’ END über das
Konto der LANDS’ END CREATOR COMMUNITY, per E-Mail, Post oder auf
andere nach diesen Bedingungen oder geltendem Recht zulässige Weise
erfolgen.
Erforderliche Mitteilungen von Teilnehmenden an LANDS’ END sind über
einen verlässlichen Zustelldienst mit Zustellnachweis oder auf eine
andere von LANDS’ END mitgeteilte, rechtlich wirksame Weise an den
eingetragenen Sitz beziehungsweise die Hauptniederlassung, zu Händen
der Rechtsabteilung, zu senden. Die in der Ausgangsvorlage genannten
UK-Postdienste sind für Deutschland anzupassen.
ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
Anwendbares Recht. Diese Bedingungen sowie sämtliche
vertraglichen und außervertraglichen Streitigkeiten oder Ansprüche im
Zusammenhang mit ihnen, ihrem Gegenstand, ihrem Zustandekommen, der
Teilnahme am Programm oder über Websites und Dienste von LANDS’ END
vertriebenen Produkten und Dienstleistungen unterliegen deutschem
Recht und sind nach diesem auszulegen.
Gerichtsstand. Für Streitigkeiten sind die Gerichte
in Deutschland zuständig, soweit eine solche
Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist. Gesetzliche
Verbraucherrechte bleiben unberührt.
Streitbeilegung. Bitte kontaktieren Sie uns zunächst
über die Angaben im Abschnitt „Kontakt“, damit eine einvernehmliche
Lösung versucht werden kann. Diese Bedingungen verpflichten nicht zu
einem bindenden Schiedsverfahren und beschränken keine gesetzlichen
Rechte oder Rechtsbehelfe.
SELBSTSTÄNDIGE VERTRAGSPARTEI
Teilnehmende sind weder Beauftragte noch Beschäftigte von LANDS’ END,
sondern handeln als selbstständige Vertragsparteien. Sie sind nicht
berechtigt, im Namen von LANDS’ END Angebote oder Erklärungen
abzugeben oder anzunehmen, für LANDS’ END zu handeln oder LANDS’ END
rechtlich zu verpflichten.
GESAMTVEREINBARUNG
Diese Bedingungen bilden die vollständige und ausschließliche
Vereinbarung zwischen LANDS’ END und den Teilnehmenden zum
Vertragsgegenstand und ersetzen alle früheren oder gleichzeitigen
Absprachen, Vereinbarungen und Werbeaussagen hierzu. Beide Seiten
bestätigen, dass sie sich nur auf die ausdrücklich in diesen
Bedingungen enthaltenen Erklärungen und Zusagen gestützt haben.
SONSTIGES
LANDS’ END kann diese Bedingungen nach eigenem Ermessen ganz oder
teilweise ohne vorherige Mitteilung abtreten. Teilnehmende dürfen
Rechte oder Pflichten nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von
LANDS’ END übertragen. Ist eine Bestimmung unwirksam, ist sie soweit
möglich so auszulegen, dass die Absicht der Parteien gewahrt bleibt;
die übrigen Bestimmungen bleiben wirksam. Die Nichtausübung eines
Rechts gilt nicht als Verzicht. Überschriften dienen nur der
Übersicht. Durch diese Bedingungen entsteht keine Gesellschaft,
Partnerschaft, Agentur oder sonstige gemeinsame Unternehmung. Die
Bedingungen werden nicht allein deshalb zulasten von LANDS’ END
ausgelegt, weil LANDS’ END sie entworfen hat.
Fragen und Korrespondenz zum Programm sind über die auf der
Programm-Landingpage angegebenen Kontaktdaten an LANDS’ END zu
richten.
ANLAGE A – INFLUENCER-RICHTLINIEN
LANDS’ END (die „Marke“) verlangt von Influencern, Bloggern sowie
sonstigen Personen oder Organisationen, mit denen die Marke
zusammenarbeitet oder die freiwillig Empfehlungen zur Marke oder zu
ihren Produkten oder Dienstleistungen verbreiten („Sie“ bzw.
„Influencer“), die folgenden Richtlinien einzuhalten.
Die Richtlinien gelten, wenn Sie einen Beitrag, Tweet, ein Video, Foto
oder eine andere Mitteilung veröffentlichen, die die Marke oder ihre
Produkte oder Dienstleistungen bewirbt oder erwähnt, und Sie hierfür
eine Zahlung oder einen anderen geldwerten Vorteil erhalten haben oder
eine sonstige wesentliche Verbindung zur Marke besteht. Eine
„wesentliche Verbindung“ ist jede Beziehung, die das Gewicht oder die
Glaubwürdigkeit einer Empfehlung aus Sicht des Publikums beeinflussen
könnte und nicht vernünftigerweise erwartet wird. Dazu zählen
insbesondere Vergütungen, Leihprodukte, kostenlose Produkte oder
Dienstleistungen, Sachgeschenke und besondere Zugangsrechte.
Verstöße können unter anderem zu persönlicher Haftung, Beendigung der
Vereinbarung oder Beziehung mit der Marke und Verlust bereits
gewährter oder noch zu gewährender Vorteile führen.
1. Verbindung zur Marke offenlegen
-
a. Die Verbindung zur Marke ist klar und
auffällig offenzulegen. Die Kennzeichnung muss unmittelbar
sichtbar, leicht wahrnehmbar und für durchschnittliche Verbraucher
verständlich sein; Scrollen, Klicken oder Suchen darf nicht
erforderlich sein.
-
b. Die Art der Verbindung ist zu benennen. Wurde
ein Produkt kostenlos bereitgestellt, eine Zahlung geleistet, eine
Provision gewährt oder besteht ein Beschäftigungs- oder
Vertragsverhältnis, sind alle zutreffenden Umstände offenzulegen.
-
c. Kurze Beiträge müssen am Anfang eine
eindeutige Kennzeichnung wie #Werbung oder #Anzeige enthalten.
Abkürzungen wie #sp oder #spon reichen nicht aus; die
Kennzeichnung muss getrennt von anderen Hashtags stehen.
-
d. Bei längeren Facebook-, TikTok- oder
Instagram-Beiträgen kann alternativ eine klare Formulierung wie
„Dieser Beitrag wird von LANDS’ END bezahlt“ oder „Danke an LANDS’
END für das kostenlose T-Shirt“ verwendet werden, sofern sie
zutrifft. Die Offenlegung muss am Anfang und ohne Klick auf „Mehr“
sichtbar sein. „Danke LANDS’ END!“ allein ist zu unbestimmt.
-
e. Fotos & Bilder. Auch das Veröffentlichen
eines Fotos oder Bildes kann eine Empfehlung darstellen, selbst
wenn kein Begleittext vorhanden ist (z. B. ein Instagram-Foto, auf
dem Sie Kleidung der Marke tragen). Wenn möglich, sollte die
Offenlegung direkt im Bild erfolgen, ähnlich wie bei Videos,
beispielsweise durch eine deutlich sichtbare Texteinblendung. Die
Offenlegung sollte sich klar vom übrigen Inhalt abheben, etwa
durch größere Schrift, Fettdruck, Kursivschrift oder eine
kontrastreiche Farbgestaltung. Ist eine Offenlegung innerhalb des
Bildes nicht möglich, muss sie an gut sichtbarer Stelle neben dem
Bild erfolgen, beispielsweise im Beitragstext. Verweist ein
Beitrag auf ein Bild oder Foto der Marke, um Nutzerinnen und
Nutzer zu einem an anderer Stelle veröffentlichten Bild
weiterzuleiten, muss die Offenlegung sowohl im verweisenden
Beitrag als auch im oder unmittelbar beim Bild selbst erfolgen.
Verweist ein Beitrag auf ein Foto oder Bild, ohne die Marke oder
ein Produkt bzw. eine Dienstleistung der Marke ausdrücklich zu
nennen oder abzubilden, ist im verweisenden Beitrag möglicherweise
keine Offenlegung erforderlich. Nach dem Anklicken des Links muss
die Offenlegung jedoch im Bild selbst oder in dessen unmittelbarer
Umgebung klar erkennbar sein.
-
f. Erfolgt eine Empfehlung ausschließlich durch
visuelle Darstellungen, muss die Offenlegung mindestens visuell
erfolgen. Erfolgt die Empfehlung ausschließlich durch gesprochene
Aussagen, muss die Offenlegung mindestens akustisch erfolgen.
Erfolgt die Empfehlung sowohl visuell als auch akustisch, muss die
Offenlegung sowohl visuell als auch akustisch erfolgen. Zusätzlich
zur Offenlegung am Anfang der Videobeschreibung muss zu Beginn des
Videos sowohl eine sichtbare als auch eine mündliche Offenlegung
erfolgen. Bei längeren Videos (mehr als drei Minuten) oder
fortlaufenden Livestreams sollte die Offenlegung dauerhaft
eingeblendet oder in regelmäßigen Abständen wiederholt werden,
beispielsweise zu Beginn und am Ende des Videos, alle drei bis
fünf Minuten sowie jedes Mal, wenn Zuschauerinnen und Zuschauer
unmittelbar zum Kauf von Produkten der Marke aufgefordert werden.
Bei der Beurteilung, ob eine Offenlegung ausreichend deutlich ist,
sind insbesondere die Sichtbarkeitsdauer, die Menge gleichzeitig
angezeigter weiterer Textelemente, die Größe der Offenlegung sowie
deren Kontrast zum Hintergrund zu berücksichtigen.
-
g. Bei Stories oder Videos, die häufig ohne Ton
angesehen werden, ist zu Beginn eine gut lesbare visuelle
Einblendung erforderlich, die lange genug sichtbar bleibt. Eine
rein akustische Kennzeichnung genügt nicht.
-
h. Integrierte Plattformfunktionen zur
Werbekennzeichnung sollen zusätzlich genutzt werden, ersetzen die
vorstehenden Hinweise aber nicht.
-
i. Bei plattformübergreifender Verbreitung muss
die Kennzeichnung mit dem Inhalt auf jede Plattform übernommen
werden und auch bei teilbaren Inhalten erhalten bleiben.
-
j. Für Gewinnspiele gelten zusätzlich die jeweils
anwendbaren gesetzlichen und plattformspezifischen Vorgaben. Vor
Veröffentlichung ist die Zustimmung der Marke einzuholen, wenn die
Marke Preise oder sonstige Vorteile bereitstellt. Kurz- und
Langbedingungen müssen klar als Teilnahmebedingungen bezeichnet
und wesentliche Angaben enthalten, darunter kostenlose
Teilnahmemöglichkeit, Beginn und Ende, Teilnahmevoraussetzungen,
wesentliche Bedingungen, ungefährer Preiswert, Hinweis auf
vollständige Regeln und Link. Die veranstaltende Person, nicht die
Marke, ist als Veranstalter zu benennen. Videos müssen
Kurzbedingungen und Link enthalten. Die Verbindung zur Marke ist
offenzulegen. Müssen Teilnehmende selbst posten, ist eine
eindeutige Kennzeichnung der Gewinnspielteilnahme zu verlangen,
etwa #Gewinnspiel. Bei von der Marke veranstalteten Gewinnspielen
sind die von der Marke vorgegebenen Kurzbedingungen und Hashtags
zu verwenden.
-
k. Unabhängig von diesen Richtlinien tragen Sie
selbst die Verantwortung für eine klare und auffällige
Offenlegung.
-
l. Bei eigenen Ansichten sollte kenntlich gemacht
werden, dass diese nicht zwingend denen der Marke entsprechen.
-
m. Wer ein kostenlos erhaltenes Markenprodukt
online bewertet, muss diesen Umstand deutlich und am Anfang der
Bewertung offenlegen.
2. Verhaltensregeln
-
Aussagen müssen ausschließlich Ihre ehrlichen Meinungen,
Erkenntnisse, Überzeugungen und Erfahrungen widerspiegeln. Machen
Sie keine Aussagen, von denen Sie wissen oder wissen müssten, dass
sie unwahr sind.
-
Machen Sie keine täuschenden oder irreführenden Angaben über
Produkte oder Dienstleistungen der Marke oder eines Wettbewerbers.
Vermeiden Sie Texte, Grafiken, Programmierungen oder Handlungen, die
Verbraucher irreführen oder verwirren.
-
Stellen Sie die Quelle von Inhalten nicht falsch dar und imitieren
Sie keine andere Person oder Organisation.
-
Bieten oder vermitteln Sie nicht im Namen der Marke Produkte oder
Dienstleistungen. Die Verlinkung zu Ihrem Storefront nach den
Teilnahmebedingungen ist zulässig.
-
Verwenden Sie keine Inhalte mit Werbung für sich oder Dritte, etwa
Geldverdienmodelle, Rabattkarten, Schuldnerberatung oder
Onlineumfragen.
-
Verwenden Sie keine künstliche Intelligenz oder
Nachbearbeitungstechniken (z. B. Filter, Retusche oder Photoshop),
wenn dadurch das Verständnis von Verbraucherinnen und Verbrauchern
darüber beeinflusst werden kann, wie ein Produkt oder eine
Dienstleistung tatsächlich funktioniert oder wirkt. Wird
beispielsweise ein Kosmetikprodukt mit einem stark gefilterten Foto
beworben, könnten Verbraucherinnen und Verbraucher annehmen, dass
sie mit dem Produkt denselben Effekt erzielen. Ist das dargestellte
Ergebnis tatsächlich auf die Bearbeitung des Bildes zurückzuführen,
wäre dies irreführend.
-
Empfehlen Sie nur Produkte oder Dienstleistungen, die Sie zum
Zeitpunkt der Empfehlung tatsächlich nutzen.
-
Verwenden Sie nur eigene Originalinhalte oder Inhalte mit
schriftlicher Erlaubnis; die Marke kann einen Nachweis verlangen.
-
Verleumden oder diffamieren Sie keine Person oder Organisation.
-
Veröffentlichen Sie keine privaten Informationen über andere
Personen und verletzen Sie deren Privatsphäre nicht.
-
Verwenden Sie Prominente nur mit vorheriger Genehmigung der Marke.
-
Holen Sie für alle in Ihren Inhalten gezeigten oder erwähnten
Personen schriftliche Einwilligungen ein. Dies gilt für sämtliche
Fotos und Videos, unabhängig davon, ob diese von Ihnen selbst oder
von Dritten erstellt wurden. Bei Fotos oder Videos, die von einer
dritten Person aufgenommen wurden, benötigen Sie zusätzlich die
schriftliche Erlaubnis der aufnehmenden Person.
-
Verwenden Sie Musik nur, wenn die erforderlichen Rechte sowohl für
die Verbindung mit Bildmaterial (Synchronisationsrechte) als auch
für die kommerzielle Nutzung ordnungsgemäß erworben wurden.
-
Veröffentlichen Sie keine hasserfüllten, diskriminierenden,
obszönen, pornografischen oder übermäßig gewalttätigen Inhalte und
keine Inhalte zu illegalen Drogen, Tabak, Waffen oder gefährlichen
Aktivitäten. Alkohol darf nur mit vorheriger schriftlicher
Genehmigung der Marke gezeigt werden.
-
Beachten Sie die Richtlinien und Nutzungsbedingungen der jeweiligen
Plattform und verlinken Sie nicht auf Inhalte, die gegen diese
Regeln verstoßen.
-
Vermeiden Sie falsche Aussagen über geringe Lagerbestände oder eine
besonders hohe Nachfrage, wenn diese nicht den tatsächlichen
Gegebenheiten entsprechen. Es dürfen keine künstlichen Kaufanreize
oder Zeitdrucksituationen durch unzutreffende Behauptungen
geschaffen werden.
3. Aussagen über Produkte oder Dienstleistungen
-
a. Nur die Marke darf Aussagen dazu treffen, wie
Produkte oder Dienstleistungen funktionieren und welche Ergebnisse
sie erzielen.
-
b. Aussagen können ausdrücklich oder
stillschweigend erfolgen. Maßgeblich ist, was durchschnittliche
Verbraucher verstehen. Die Schilderung eines eigenen Ergebnisses
kann als Aussage über typische Ergebnisse verstanden werden. Auch
ein Vergleich mit einem Wettbewerber kann Eigenschaften des
eigenen Produkts implizieren. Da solche Aussagen belegpflichtig
sein können, dürfen Sie sie nicht ohne Freigabe treffen.
-
c. Wenn unklar ist, ob eine Aussage als
Produktclaim gilt, wenden Sie sich vor Veröffentlichung an Ihre
Kontaktperson bei der Marke.
4. Wichtige allgemeine Hinweise
-
a. Die Marke legt großen Wert auf Verantwortung
und Ehrlichkeit in Marketing und Kommunikation. Mit der Teilnahme
verpflichten Sie sich, diese Richtlinien bei allen von Ihnen
erstellten, beigesteuerten, kommentierten oder geänderten
Mitteilungen und Materialien einzuhalten.
-
b. Zusätzlich sind alle anwendbaren Gesetze,
Regeln und Vorschriften einzuhalten, insbesondere das Gesetz gegen
den unlauteren Wettbewerb sowie die einschlägigen Vorgaben des
Deutschen Werberats und der EASA.
-
c. Die rechtliche Verantwortung für die
Einhaltung von Werbe-, Verbraucher-, Äußerungs-, Urheber- und
sonstigem Recht liegt bei Ihnen. Hinweise der Marke unterstützen
lediglich; gegebenenfalls ist unabhängiger Rechtsrat einzuholen.
-
d. Die Marke kann Materialien vor
Veröffentlichung prüfen. Ist ein Freigabeprozess vorgesehen,
dürfen Inhalte erst nach Abschluss veröffentlicht werden.
Abgelehnte Inhalte dürfen weder verbreitet noch privat oder
öffentlich mit der Marke verlinkt werden.
-
e. Sie müssen die Nutzungsbedingungen,
Datenschutzrichtlinien und sonstigen Regeln der jeweiligen
Social-Media-Plattform einhalten.
-
f. Die Marke kann diese Anlage jederzeit mit
angemessener Mitteilung, etwa per E-Mail, ändern.
ANLAGE B – PROGRAMMDETAILS
Prämien
Die jeweils aktuellen Prämien werden gesondert mitgeteilt. Es gilt:
-
Jede Prämie unterliegt den bei ihrer Ausgabe mitgeteilten besonderen
Bedingungen.
-
Beiträge zählen nur dann zum monatlichen Gesamtwert, wenn sie die
Bedingungen vollständig erfüllen und zwischen 00:00:01 Uhr am ersten
und 23:59:59 Uhr am letzten Tag des jeweiligen Kalendermonats
veröffentlicht werden. Die in der Ausgangsvorlage enthaltene
Bezugnahme auf UK-Zeit ist für Deutschland vor Veröffentlichung zu
prüfen und gegebenenfalls auf deutsche Ortszeit umzustellen.
-
LANDS’ END kann nach eigenem Ermessen einzelnen oder allen
Teilnehmenden monatliche Challenges anbieten; diese können sich
zwischen Teilnehmenden unterscheiden.
-
„Teilnahmeberechtigte Ware“ sind vorrätige Artikel, die auf
LANDSEND.DE zum Kauf angeboten werden. Ausgenommen sind insbesondere
Geschenkkarten, Spendenartikel, Geschenkverpackungen, Zugaben und
sonstige ausdrücklich ausgeschlossene Artikel. Die Domain und
Ausschlüsse sind vor Veröffentlichung zu bestätigen.
Die jeweils geltenden Provisionssätze, Willkommensprämien, monatlichen
Rabatte, Bonusprämien und Programmstufen werden von LANDS’ END
mitgeteilt und können von Zeit zu Zeit nach Maßgabe der
Programmbedingungen aktualisiert werden.